PKV vs GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des Solidarsystems. Versichert sind Arbeitnehmer und Empfänger von Arbeitslosengeld, teilweise auch Selbstständige.
Personen, die vorher Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung waren, können sich freiwillig in dieser gesetzlichen Krankenversicherung weiter Versichern lassen oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Arbeitnehmer, die weniger als 3862,50 Euro im Monat verdienen, müssen in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sein. Arbeitnehmer, die mehr verdienen sowie nicht Erwerbstätige oder Selbständige, können selbst entscheiden, ob beziehungsweise wie sie sich versichern wollen.
Ein Spezialfall sind Sozialhilfeempfänger, die nicht über die GKV, sondern über ihre Gemeinde versichert sind. Ist der Versicherte ein verheirateter Arbeitnehmer, dessen Ehepartner kein eigenes Einkommen hat, bzw. hat er Kinder, sind diese Familienmitglieder automatisch und ohne Beitragserhöhung mitversichert.