Krankheitskostenteilversicherung
Teilkostenversicherungen beinhalten Leistungen z. B. für ambulante oder stationäre Heilbehandlung, für Zahnbehandlung oder Kurkosten. Diese Ergänzungsleistungen können entweder allein (selbständige Teilversicherung) oder zusätzlich zu einer anderen bestehenden Versicherung beim gleichen Versicherer (unselbständige Teilversicherung - z. B. Zahntarife) abgeschlossen werden.